Nutzen Sie jetzt Ihre Chance:
Sichern Sie sich jetzt die Unterstützung durch die Überbrückungshilfe III des Bundesministeriums der Finanzen und bringen Sie Ihre Marketing- & Digitalprojekte voran.
Unser Angebot basiert auf den Informationen von:
Die aktuellen Regelungen der Bundesregierung zu Corona bringen besonders Selbstständige in den Bereichen Gastronomie, Veranstaltungsbranche und auch Kultur in eine angespannte Situation.
Viele unserer Kunden sehen dies jedoch auch als Chance. Sie hinterfragen ihre bisherigen Strukturen und Geschäftsmodelle und stellen die Weichen für die Zukunft neu.
Dank der Überbrückungshilfe III werden nun Fördergelder von bis zu € 20.000 für das in Zukunft immer wichtiger werdende Thema Digitalisierung einmalig zur Verfügung gestellt. Mögliche Projekte sind Aufbau oder Änderung Ihrer Website, Aufbau oder Erweiterung Ihres Onlineshops oder weitere Online-Marketingmaßnahmen.
Wir sind hauptsächlich im Bereich Webdesign und Onlinemarketing tätig. Nachfolgend finden Sie einige Punkte, die für Sie und Ihren Betrieb sinnvoll sein können. Sie stellen exemplarisch dar, wobei wir Ihnen helfen können, stellen jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar.
Spricht Ihre Website die Besucher an? Überzeugen Sie Google?
Ist Ihre Website mobiltauglich, d.h. wird Ihre Seite auch auf einem Handy ansprechend angezeigt?
Nutzen Sie die Möglichkeiten Ihrer Internetseite, um z.B. mit Newslettern auf sich aufmerksam zu machen?
Sie möchten in Zukunft leichter gefunden werden?
Sind Sie bereits dabei beim großen Trend Onlinehandel?
Wenn potenzielle Kunden Ihre Website nicht finden können, sollten Sie über eine Optimierung nachdenken.
Diese Plattformen bieten Ihnen einiges an Wachstumsmöglichkeiten. Nutzen Sie das sich hier bietende Potenzial bereits?
Nutzen Sie bereits authentisch Fotos und Videos auf Ihrer Internetseite?
Die meisten Kontakte finden heute online statt. Sind Sie darauf vorbereitet?
Die Möglichkeiten sind vielfältig. Sprechen Sie mit uns und wir zeigen Ihnen verschiedene Wege auf.
Wir sprechen zunächst darüber, welche Möglichkeiten für Ihr Unternehmen in Frage kommen.
Wenn wir alle Details geklärt haben, stellen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater Ihren Antrag zum Förderprogramm.
Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, legen wir sofort mit der Umsetzung Ihres Projektes los.
Wir bieten Ihnen umfassenden Service rund um Ihren Internetauftritt. Erhalten Sie hier einen Überblick über unsere Leistungen.
Ihr Team für Ihre Beratung für Digitalisierung
Rainer ist als Betriebswirt für unseren Vertrieb und die Finanzen verantwortlich. Er sorgt dafür, dass alle Prozesse rund um Ihre neue Online-Präsenz effizient abgewickelt werden. Außerdem ist er jederzeit für Sie erreichbar, wenn Sie Fragen zu Ihrer Website haben. Zudem ist Rainer Fotograf und liefert Ihnen gerne zusätzlich die passenden Fotos für Ihre neue Website.
Matthias ist unser Technikexperte und der smarte Kopf im Team. Als IT-Fachinformatiker mit vielen Jahren Erfahrung in der Administration komplexer Projekte ist er bestens vertraut mit sämtlichen technischen Feinheiten einer Internetseite. Auch Matthias ist professioneller Fotograf mit Schwerpunkt Businessfotografie.
Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen, Ihr digitales Projekt mit der Hilfe von Fördergeldern umzusetzen.
Besuchen Sie uns in einer unserer Zweigstellen
Niederlassung Weißenburg
Nürnberger Straße 2, 91781 Weißenburg
+(49) 9141-9040598
info@lentz-otto.de
Niederlassung Weyarn
Neukirchner Str. 3, 83629 Weyarn
+(49) 8020 9999 000
info@lentz-otto.de
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zum Förderprogramm:
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die in einem Monat mindestens 30 % Umsatzeinbruch im vergleich des Referenzzeitraums haben. Diese Betriebe können eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe III für den jeweiligen Monat beantragen. Die Höhe der Förderung hängt vom tatsächlichen Umsatzrückgang ab.
Quelle, Stand 11.02.2021, ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Erstattung fortlaufender fixer Betriebskosten gemäß folgender Positivliste:
Quelle, Stand 11.02.2021, ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Der maximale Zuschuss beträgt 1,5 Millionen Euro pro Monat, sofern die Obergrenzen des europäischen Beihilferechts dies zulassen. Die Obergrenze nach EU-Recht liegt derzeit bei maximal vier Millionen Euro Zuschüsse insgesamt aus allen staatlichen Förderprogrammen (z.B. KfW-Schnellkredit, Soforthilfe, Überbrückungshilfe und November- /Dezemberhilfe). Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die Europäische Kommission den Rahmen deutlich erweitert um die verbesserten Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch für größere Antragsfälle vollständig umsetzen zu können.
Antragsberechtigte der Überbrückungshilfe III bzw. Corona-Hilfe 3, die ihren Antrag über eine/n Prüfende/n Dritte/n stellen, erhalten bei ihrem Erstantrag als Vorauszahlung auf die endgültige Förderung durch die Bewilligungsstelle eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der beantragten Förderung, jedoch höchstens 100.000 Euro für einen Monat. Für die Gesamthöhe der Abschlagszahlungen sind die einschlägigen Bestimmungen des Haushalts- und Kassenrechts zu beachten.
Quelle, Stand 11.02.2021, ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Monatliche Fixkostenerstattung in Höhe von:
– Nun 100 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
– 60 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent,
– 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent
jeweils Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Vergleichsmonat des Jahres 2019. – 4 – Keine Erstattung bei Umsatzeinbruch von weniger als 30 Prozent im betreffenden Monat.
Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet worden sind, können als Vergleichsumsatz wahlweise den durchschnittlichen monatlichen Umsatz des Jahres 2019 heranziehen, den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz in den Monaten Juni bis September in Ansatz bringen. Alternativ können diese Unternehmen bei der Ermittlung des notwendigen Referenzumsatzes auf den monatlichen Durchschnittswert des geschätzten Jahresumsatzes, der bei der erstmaligen steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ angegeben wurde, abstellen.
Quelle, Stand 11.02.2021, ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
1ter November 2020 bis 30. Juni 2021. Unternehmen, die November-/Dezemberhilfe erhalten, sind für diese beiden Monate nicht antragsberechtigt. Leistungen nach der Überbrückungshilfe II für die Monate November und Dezember 2020 werden auf die Überbrückungshilfe III angerechnet.
Quelle, Stand 11.02.2021, ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Eine Antragstellung ist möglich, sobald die erforderlichen Programmierarbeiten der elektronischen Antragsplattform, die beihilferechtliche Klärung und die notwendige Abstimmung der abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung mit den 16 Ländern erfolgt ist. Dies wird erfahrungsgemäß einige Wochen in Anspruch nehmen.
Quelle, Stand 11.02.2021, ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Elektronische Antragstellung durch prüfende Dritte (z.B. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer): Glaubhaftmachung der Antragsberechtigung, der voraussichtlichen Umsatzeinbrüche sowie der voraussichtlichen Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten. Bestätigung der Plausibilität durch den prüfenden Dritten.
Soloselbständige bis zu einem Förderhöchstbetrag von 7.500 Euro sind unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt.
Elektronische Abrechnung der endgültigen Umsatzeinbrüche und Fixkosten nach Programmende mit Rückforderungs- und Nachschusspflicht sowie stichprobenweiser Überprüfung.
Quelle, Stand 11.02.2021, ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de